Nutzungsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen

 

Die Allgemeinen Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen beim LTTC "Rot-Weiß" e.V. (nachfolgend „LTTC“ genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem LTTC und den jeweiligen Mietern der Tennishallenplätze. Mit Erwerb saisonweise gebuchter Hallenstunden (Abonnements) bzw. der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als genehmigt.

 

1. Anmietung von Hallenplätzen

Die Anmietung von Hallenplätzen erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

 

2. Platzbelegung

Der LTTC ist verantwortlich für die Vergabe der Hallenplätze an die Mieter. Er bietet Abonnements für die gesamte Wintersaison sowie einzelne Hallenstunden an. Abonnements werden vorrangig abgeschlossen. Der LTTC behält sich vor, die Belegung gemieteter Plätze, auch aus Abonnements, zu ändern und diese gegen Gutschrift der jeweiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen (z.B. für Turniere, Reparaturen, Platzpflege u.ä.).

 

3. Vermietung von Abonnements

Abonnement-Buchungen können mit dem Hallenabonnement Buchungsformular vor Saisonbeginn beim LTTC gestellt werden. Die Abonnement-Buchung kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung/ Rechnungsstellung seitens des LTTC zustande.

 

4. Vermietung einzelner Hallenstunden

Einzelne Hallenstunden können über diese Buchungs-Portal angemietet werden. Für Nichtmitglieder ist eine vorherige einmalige Registrierung im Buchungssystem erforderlich. Der Mieter erhält per E-Mail eine automatisch generierte Buchungsbestätigung.

 

5. Mietpreise / Hallensaison

Die Hallenmietpreise werden vor Beginn jeder Hallensaison festgelegt und werden auf der Webseite www.tennishalle-berlin.de bekannt gegeben. Die Hallensaison beginnt in der Regel nach Aufstellung der Traglufthallen Anfang Oktober und endet mit dem Abbau der Hallen Anfang April des folgenden Kalenderjahres.

 

6. Zahlung des Mietpreises

Rechnungen werden per Brief oder E-Mail übersandt. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt entweder per Überweisung auf das Konto des LTTC unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer oder wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so kann der LTTC Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, unbeschadet von Schadensersatzansprüchen des LTTC (z.B. Bankgebühren für Rückbuchungen, Zinsen). Der LTTC behält sich für diesen Fall die Sperrung des Mieters im Buchungssystem vor. Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn der Mieter in Folge einer Verhinderung (z.B. durch Krankheit, Urlaub) einen gemieteten Hallenplatz nicht in Anspruch nimmt.

 

7. Widerruf / Stornierungen

Wird der Buchungsbestätigung/Rechnung von saisonweise gebuchten Hallenplätzen (Hallen-Abonnements) nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief oder E-Mail) beim LTTC widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung beim Mieter. Ein Widerruf bei bereits erfolgter Hallennutzung ist ausgeschlossen. Einzeln angemietete Hallenstunden können bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Beginn der Stunde storniert werden. In allen Fällen erfolgt die Stornierung über das Online-Buchungssystem. Dem Mieter wird der Gegenwert der stornierten Hallenstunde gutgeschrieben. Guthaben können zur Bezahlung weiterer gebuchter Hallenstunden eingesetzt werden, eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen.

 

8. Kündigung

Der LTTC behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung (s.u.) die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Die Kündigung durch den LTTC kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen, eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform. 

 

9. Bevollmächtigte / Hausrecht

Der Vorstand, Mitarbeiter des Clubs und die Platzwarte handeln im Rahmen der Vergabe bzw. Nutzung einzelner Hallenplätze als Bevollmächtigte des LTTC. Der vorstehend genannte Personenkreis ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung der Hallenplatznutzer sowie die Einhaltung der Hallenordnung (s.u.) zu überprüfen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, er übt das Hausrecht für den LTTC aus.

 

10. Hallenordnung:

 

a. Die Tennishallen sind  von 8:00 bis 22:15 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet (Öffnungszeiten).

 

b. Die reine Spielzeit beträgt 55 Minuten, die verbleibenden fünf Minuten sind für die Platzpflege zu nutzen.

 

c. Die Platzmiete beinhaltet die Platzpflege durch den Mieter/Nutzer innerhalb der gebuchten Zeit. Sie ist grundsätzlich zum Ende der Mietzeit durchzuführen.

 

c. Beim Spielen dürfen nur zugelassene Tennisschuhe (Sandplatz/Hallenplatz) und überwiegend weiße Tenniskleidung getragen werden. Unnötiges Lärmen ist unbedingt zu vermeiden. Das Rauchen innerhalb der Tennishallen ist untersagt.

 

d. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollte die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit betreten werden.

 

e. Sofern das Licht per Hand geschaltet wird, ist darauf zu achten, dass es nach Spielende ausgeschaltet wird. 

 

f. Das Spielen ist erst nach Anmietung des entsprechenden Hallenplatzes gestattet. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Platzmiete auch für die nachfolgende Zeiteinheit zu entrichten, sofern diese nicht bereits vermietet ist.

 

g. Alle technischen Einrichtungen in den Tennishallen mit Ausnahme der Lichtschalter dürfen nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des LTTC bedient werden. Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu benutzen. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

 

h. Der LTTC bemüht sich, während der Öffnungszeiten eine Halleninnentemperatur von vorzugsweise 16 Grad, mindestens aber von 12 Grad aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft. Bei Außentemperaturen von unter -15 Grad ist von höherer Gewalt auszugehen, bei der eine Halleninnentemperatur von 12 Grad nicht mehr erreicht werden kann.

 

11. Haftungs- und Gefahrenausschluss / Schadensersatz

Die Benutzung der Tennishallen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Eine Haftung des LTTC sowie seiner Bevollmächtigten und Aushilfen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei körperlichen Verletzungen sowie bei Diebstählen und Beschädigungen jedweder Art. Sollte der ordnungsgemäße Spielbetrieb in Folge höherer Gewalt nicht möglich sein, so übernimmt der LTTC keine Haftung für den dadurch entstehenden Nutzungsausfall. Durch den Mieter verursachte Schäden sind von diesem zu ersetzen. Der Mieter haftet bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte auch für durch diese Personen verursachte Schäden. Der LTTC behält sich ausdrücklich vor, weitere Schadensersatzansprüche zu stellen.

 

12. Geltungsbereich / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenplätzen über das Internet. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten, dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.